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   VG Ansbach, 25.09.2020 - AN 18 E 20.01966   

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https://dejure.org/2020,30760
VG Ansbach, 25.09.2020 - AN 18 E 20.01966 (https://dejure.org/2020,30760)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25.09.2020 - AN 18 E 20.01966 (https://dejure.org/2020,30760)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25. September 2020 - AN 18 E 20.01966 (https://dejure.org/2020,30760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; IfSG § 16 Abs. 8, § 28 Abs. 1, Abs. 3
    Aufhebung der Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne

  • rewis.io

    Anordnung der häuslichen Quarantäne wird nicht aufgehoben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 15 CS 16.2253

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung für "Glory

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2020 - AN 18 E 20.01966
    Dem Interesse des jeweiligen Antragstellers an der Aussetzung kommt hierbei nur dann Vorrang zu, wenn sich das Hauptsacheverfahren entweder mit hoher Wahrscheinlichkeit als erfolgreich erweisen würde oder wenn die Erfolgsaussichten in der Hauptsache zwar als offen anzusehen wären, eine von der Vorausbeurteilung der Hauptsache unabhängige Folgenabwägung jedoch zu Gunsten des Aussetzungsinteresses des Antragstellers ausgehen würde (BayVGH, B.v. 27.2.2017 - 15 CS 16.2253 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Gefährdung der inneren

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2020 - AN 18 E 20.01966
    Im Rahmen der gerichtlichen Interessenabwägung kommt vor allem den Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten bzw. noch einzulegenden Rechtsbehelfs eine maßgebliche Bedeutung zu (vgl. BVerwG, B.v. 6.7.1994 - 1 VR 10.93 - juris Rn. 4).
  • VG Regensburg, 03.09.2020 - RN 14 S 20.1917

    Fortbestehen der Quarantäneverpflichtung trotz Vorlage eines negativen

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2020 - AN 18 E 20.01966
    Zur Vereinbarkeit der hier streitgegenständlichen Allgemeinverfügung mit der Rechtsgrundlage des § 28 Abs. 1 IfSG wurde im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes bereits seitens der Bayerischen Verwaltungsgerichte Regensburg und Würzburg Stellung genommen und diese bejaht (vgl. VG Regensburg, B.v. 3.9.2020 - RN 14 S 20.1917 - juris Rn. 33 ff.; VG Würzburg, B.v. 18.9.2020 - W 8 S 20.1325 - juris Rn. 23 ff.).
  • VG Würzburg, 18.09.2020 - W 8 S 20.1325

    Coronakrise: Häusliche Isolation von Kontaktpersonen

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2020 - AN 18 E 20.01966
    Zur Vereinbarkeit der hier streitgegenständlichen Allgemeinverfügung mit der Rechtsgrundlage des § 28 Abs. 1 IfSG wurde im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes bereits seitens der Bayerischen Verwaltungsgerichte Regensburg und Würzburg Stellung genommen und diese bejaht (vgl. VG Regensburg, B.v. 3.9.2020 - RN 14 S 20.1917 - juris Rn. 33 ff.; VG Würzburg, B.v. 18.9.2020 - W 8 S 20.1325 - juris Rn. 23 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - 3 B 2861/97

    Erschließungsbeitrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2020 - AN 18 E 20.01966
    Diese Zielsetzung bedeutet für die gerichtliche Überprüfung des Streitstoffes im Rahmen des Eilverfahrens, dass in diesem vordringlich nur die Einwände berücksichtigt werden können, die vom Rechtsschutzsuchenden selbst vorgebracht werden, es sei denn, dass sich andere Fehler bei summarischer Prüfung als offensichtlich aufdrängen (vgl. OVG NRW, B.v. 26.1.1999 - 3 B 2861/97 - juris Rn.4).
  • VG Ansbach, 07.10.2020 - AN 18 E 20.02086

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Quarantäneanordnung

    Den diesbezüglich überzeugenden Ausführungen schließt sich das Gericht vollumfänglich an (vgl. dazu schon VG Ansbach, B.v. 25.9.2020 - AN 18 E 20.01966).
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